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Beförderungsbedingungen

für den Bürgerbus Much

(8 Fahrgastplätze)

  • Jedermann hat Anspruch darauf, höflich, freundlich und geduldig mit dem Bürgerbus befördert zu werden.

  • Ausnahme der Bürgerbus ist bereits mit 8 Fahrgästen besetzt.
  • Kinder unter 4 Jahren müssen (- im Alter von 4 - 6 Jahren sollten - ) in Begleitung einer Person sein, die mindestens 6 Jahre alt ist. 

  • Der Fahrgast verhält sich immer so, dass die Sicherheit des Betriebes, seine eigene und die der anderen Fahrgäste gewährleistet ist.

  • Fahrgäste, die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, werden höflich, aber bestimmt auf diese hingewiesen. Die Aufforderung zum Verlassen des Fahrzeugs erfolgt nur als letzte Möglichkeit.

  • Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen und Tieren besteht nicht. Handgepäck und Tiere werden nur befördert, wenn sie problemlos unterzubringen sind. Handgepäck ist sicher zu verstauen. Hunde werden nur unter Aufsicht befördert und dürfen keinen anderen Fahrgast gefährden. Andere Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern befördert werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Fahrer.

  • Fahrgäste, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Hilfe und Rücksichtnahme durch Fahrer und Fahrgäste.

  • Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über € 5,00 zu wechseln. Sofern die Wechselgeldkasse es zulässt, steht dem jedoch nichts entgegen. Beanstandungen müssen sofort vorgebracht werden. Kann der Fahrer einen größeren Geldbetrag nicht wechseln, wird dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag ausgestellt. Gegen Vorlage dieser Quittung wird der überzahlte Betrag vom Bürgerbusverein erstattet.